Angebote und interne Bestätigung
Projektbezogene Angebotskette: Hauptauftragnehmer, ausführende Organisation und Nachunternehmer. Eine zuständige Finanzstelle kann vorprüfen; die endgültige interne Entscheidung trifft der für dieses Angebot zugeordnete Bauleiter.
Projektparteien und Auftragsbeziehungen
Die Projektleitung erfasst juristische Unternehmen oder interne Organisationseinheiten. Ohne Beleg lautet der Stand „erfasst“, nicht „verifiziert“.
Beziehung erfassen
Angebot erfassen
Wähle die Projektparteien aus. Wenn der Hauptauftragnehmer selbst ausführt, kann er auch als ausführende Organisation gewählt werden. Jede tatsächliche Beziehung zum Nachunternehmer muss zuvor erfasst sein. Ein Angebot ist noch keine Beauftragung.
Angebotsdateien können unter Unterlagen erfasst werden. Eine direkte Dokumentverknüpfung folgt in einem eigenen Schritt.
Zuständigen Bauleiter zuordnen
Die Projektleitung ordnet jedem Angebot einen aktiven Bauleiter des Projekts zu. Die Unternehmenszugehörigkeit steht im Auftrag, nicht in der Rolle.
Finanzprüfung bei Bedarf
Finanzprüfstelle wird geprüft …
Eine zuvor verifizierte Finanzprüfstelle kann das Angebot vor der Bauleiterentscheidung prüfen. Ihre Prüfpersonen werden ausschließlich durch die aktive Projektleitung oder den aktiven Betreiber freigegeben.
Finanzprüfperson durch Projektleitung oder Betreiber freigeben →
Einreichende Person, Finanzprüfer und zuständiger Bauleiter dürfen ihre jeweiligen Entscheidungen nicht selbst ersetzen.
AVL – Anordnung von Leistung
Projektleitung oder benannte Bauleitung bestätigt den Eingang anhand einer hochgeladenen AVL. Eine projektbezogene AVL muss jedem betroffenen Angebot ausdrücklich zugeordnet werden. Ohne gültige Zuordnung bleibt der Arbeitsbeginn gesperrt.
AVL einem Angebot zuordnen
Nachunternehmer für diesen Auftrag
Der Bauleiter ordnet Personen mit aktivem Gewerk dem Angebot zu. Der Arbeitsbeginn wird erst nach gültiger AVL und persönlicher Zuordnung erfasst.